Vereinsordnung

Diese Vereinsordnung soll die Teilhabe aller Mitglieder an hybriden und virtuellen Versammlungen der Plattform pro ermöglichen

§ 1. Virtuelle Mitgliederversammlungen

(1) Lädt der Vorstand zu einer virtuellen Mitgliederversammlung ein, teilt er in der Einladung zur Mitgliederversammlung zusätzlich den Weg der Teilnahme, wie z.B. die genutzte Videoplattform, mit. Insbesondere die Möglichkeit zur Teilnahme muss genannt sein. Die Teilnahme muss für die Mitglieder kostenlos sein.

(2) Die Einladung beinhaltet bei geschlossenen Versammlungen ebenfalls die Zugangsdaten zur Versammlung.

(3) In der Einladung wird die Möglichkeit zur Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen beschrieben.

(4) Teilnehmende müssen selbst für die eigene technische Ausstattung sorgen um an einer Versammlung per Bild- und Tonübertragung teilnehmen zu können.

§ 2. Hybride Mitgliederversammlungen

(1) Es gelten die in § 1 genannten Regelungen. Zusätzlich sorgt der Vorstand für technische Lösungen, um den virtuell teilnehmenden Mitgliedern eine Meinungsbildung und aktive Teilnahme ähnlich wie bei einer Präsenzteilnahme zu ermöglichen.

Dazu zählen:

a) Bild- und Tonübertragungen aus dem Präsenzteil der Veranstaltung

b) Die Ermöglichung der Kenntnisnahme von in Textform eingereichter Anträge

c) Bei offenen Abstimmungen das Stimmverhalten der in Präsenz teilnehmenden Mitglieder

Stand: 21.04.2023

Symbolleiste für Barrierefreiheit